| Liefer- und Zahlungsbedingungen | 
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| Stand 02/2009 | 
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| 1. Geltungsbereich | 
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| Die nachstehend aufgeführten Liefer- und | 3.4 Kommen wir mit einer Lieferung in Verzug, so hat | 
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| Zahlungsbedingungen gelten für alle ab dem 27. | der Käufer uns eine angemessene Nachlieferungsfrist | 
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| Februar 2009 abgeschlossenen Verträge. | zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist und | 
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| Entgegenstehende oder hiervon abweichende | vorangegangener Ablehnungsandrohung kann der | 
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| Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht | Käufer vom Vertrag zurücktreten. | 
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| Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich | Schadenersatzansprüche stehen dem Käufer bei | 
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| widersprechen. Mit der Bestellung oder Annahme der | Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nur im | 
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| Ware erkennt der Käufer diese Liefer- und | Rahmen von Punkt 6 zu. | 
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| Zahlungsbedingungen an. | 
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| 4. Gefahrenübergang | 
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| 2. Allgemein | Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung | 
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| 2.1 Vertragsangebote sind in alle Teilen unverbindlich, | von Liefergegenständen geht in dem Zeitpunkt auf den | 
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| sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich ein verbindliches | Käufer über, in dem wir die Ware dem Spediteur oder | 
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| Angebot abgegeben wird. | dem Frachtführer übergeben haben oder in dem wir | 
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| 2.2 Alle Erklärungen und Vereinbarungen bedürfen zu | den Käufer über die Versandbereitschaft informiert | 
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| ihrer Wirksamkeit der Schriftform. | haben. Das gilt auch, wenn wir die Kosten der | 
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| 2.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und | Versendung an den Bestimmungsort übernommen | 
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| Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam | haben. | 
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| sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der | 
 | ||||||||
| übrigen Bestimmungen nicht. | 5. Untersuchungspflicht, Mängelrüge, Gewährleistung | 
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| 2.4 Änderungen der technischen Ausführung der | 5.1 Der Käufer hat die Ware bei Entgegennahme auf | 
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| bestellten Waren sind zulässig, soweit nicht hierdurch | erkennbare äußere Beschädigung zu überprüfen. Wird | 
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| eine wesentliche Funktionsänderung eintritt oder der | ein solcher Umstand festgestellt, hat der Käufer uns | 
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| Käufer nachweist, dass die Änderung für ihn | unverzüglich zu unterrichten. Im Falle der Versendung | 
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| unzumutbar ist. | ist bei dem Beförderer eine Tatbestandsaufnahme zu | 
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| 2.5 An Abbildungen, Zeichnungen und sonstige | veranlassen, die uns unverzüglich zu übersenden ist. | 
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| Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und | 5.2 Mängel der gelieferten Ware hat der Käufer uns | 
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| Urheberrechte vor; sie sind vom Käufer vertraulich zu | schriftlich mitzuteilen. Bei offensichtlichen Mängeln | 
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| behandeln und dürfen Dritter nicht zugänglich gemacht | muss die vorgenannte Mitteilung innerhalb von 8 Tagen | 
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| werden. | nach der Ablieferung bzw. Entgegennahme der Ware | 
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| uns zugehen, andernfalls ist eine Gewährleistung für | 
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| 3. Lieferung | den offensichtlichen Mangel ausgeschlossen. | 
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| 3.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart | 5.3 Für Mängel der gelieferten Ware leisten wir im | 
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| wird, haben wir im Falle der vereinbarten Versendung | Rahmen der gesetzlichen Fristen Gewähr durch | 
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| das seinerseits zur Erfüllung des Vertrages | Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ein Recht zur | 
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| erforderliche getan, wenn wir die Ware rechtzeitig zum | Selbstbeseitigung des Mangels und auf Ersatz des | 
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| Versand gebracht, bzw. im Falle vereinbarter Abholung | dadurch bedingten Kostenaufwandes steht dem Käufer | 
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| durch den Käufer, diesem die Ware als Abholbereit | dagegen in keinem Fall zu. | 
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| gemeldet haben. | 5.4 Schlägt die von uns gewählte Nachbesserung oder | 
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| 3.2 Der Beginn einer vertraglich vereinbarten Lieferfrist | Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer nach seiner | 
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| setzt voraus, dass alle vom Käufer zu übergebenden | Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages, die | 
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| und zur Durchführung des Vertrages erforderlichen | Herabsetzung der Vergütung verlangen, oder dass ihm | 
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| Unterlagen, Informationen, Materialien sowie alle | anstelle der mangelhaften Ware eine mangelfreier | 
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| erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse uns | geliefert wird. Letzteres gilt nicht in den Fällen, in denen | 
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| rechtzeitig und mit dem erforderlichen Inhalt bzw. in der | ein individuell bestimmter Gegenstand gekauft wurde. | 
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| vereinbarten Beschaffenheit übergeben werden. | 
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| 3.3 Der Lauf der vereinbarten Lieferfrist wird durch | 
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| Umstände gehemmt, welche unsere Leistung | 
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| verzögern, sofern diese Umstände nicht von uns zu | 
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| vertreten sind. Dies gilt insbesondere für alle Fälle | 
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| höherer Gewalt. | 
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| Liefer- und Zahlungsbedingungen | 
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| Stand 02/2009 | 
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| 1. Geltungsbereich | 
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| Die nachstehend aufgeführten Liefer- und | 3.4 Kommen wir mit einer Lieferung in Verzug, so hat | ||||||||
| Zahlungsbedingungen gelten für alle ab dem 27. | der Käufer uns eine angemessene Nachlieferungsfrist | ||||||||
| Februar 2009 abgeschlossenen Verträge. | zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist und | ||||||||
| Entgegenstehende oder hiervon abweichende | vorangegangener Ablehnungsandrohung kann der | ||||||||
| Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht | Käufer vom Vertrag zurücktreten. | ||||||||
| Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich | Schadenersatzansprüche stehen dem Käufer bei | ||||||||
| widersprechen. Mit der Bestellung oder Annahme der | Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nur im | ||||||||
| Ware erkennt der Käufer diese Liefer- und | Rahmen von Punkt 6 zu. | ||||||||
| Zahlungsbedingungen an. | |||||||||
| 4. Gefahrenübergang | |||||||||
| 2. Allgemein | Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung | ||||||||
| 2.1 Vertragsangebote sind in alle Teilen unverbindlich, | von Liefergegenständen geht in dem Zeitpunkt auf den | ||||||||
| sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich ein verbindliches | Käufer über, in dem wir die Ware dem Spediteur oder | ||||||||
| Angebot abgegeben wird. | dem Frachtführer übergeben haben oder in dem wir | ||||||||
| 2.2 Alle Erklärungen und Vereinbarungen bedürfen zu | den Käufer über die Versandbereitschaft informiert | ||||||||
| ihrer Wirksamkeit der Schriftform. | haben. Das gilt auch, wenn wir die Kosten der | ||||||||
| 2.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und | Versendung an den Bestimmungsort übernommen | ||||||||
| Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam | haben. | ||||||||
| sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der | |||||||||
| übrigen Bestimmungen nicht. | 5. Untersuchungspflicht, Mängelrüge, Gewährleistung | ||||||||
| 2.4 Änderungen der technischen Ausführung der | 5.1 Der Käufer hat die Ware bei Entgegennahme auf | ||||||||
| bestellten Waren sind zulässig, soweit nicht hierdurch | erkennbare äußere Beschädigung zu überprüfen. Wird | ||||||||
| eine wesentliche Funktionsänderung eintritt oder der | ein solcher Umstand festgestellt, hat der Käufer uns | ||||||||
| Käufer nachweist, dass die Änderung für ihn | unverzüglich zu unterrichten. Im Falle der Versendung | ||||||||
| unzumutbar ist. | ist bei dem Beförderer eine Tatbestandsaufnahme zu | ||||||||
| 2.5 An Abbildungen, Zeichnungen und sonstige | veranlassen, die uns unverzüglich zu übersenden ist. | ||||||||
| Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und | 5.2 Mängel der gelieferten Ware hat der Käufer uns | ||||||||
| Urheberrechte vor; sie sind vom Käufer vertraulich zu | schriftlich mitzuteilen. Bei offensichtlichen Mängeln | ||||||||
| behandeln und dürfen Dritter nicht zugänglich gemacht | muss die vorgenannte Mitteilung innerhalb von 8 Tagen | ||||||||
| werden. | nach der Ablieferung bzw. Entgegennahme der Ware | ||||||||
| uns zugehen, andernfalls ist eine Gewährleistung für | |||||||||
| 3. Lieferung | den offensichtlichen Mangel ausgeschlossen. | ||||||||
| 3.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart | 5.3 Für Mängel der gelieferten Ware leisten wir im | ||||||||
| wird, haben wir im Falle der vereinbarten Versendung | Rahmen der gesetzlichen Fristen Gewähr durch | ||||||||
| das seinerseits zur Erfüllung des Vertrages | Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ein Recht zur | ||||||||
| erforderliche getan, wenn wir die Ware rechtzeitig zum | Selbstbeseitigung des Mangels und auf Ersatz des | ||||||||
| Versand gebracht, bzw. im Falle vereinbarter Abholung | dadurch bedingten Kostenaufwandes steht dem Käufer | ||||||||
| durch den Käufer, diesem die Ware als Abholbereit | dagegen in keinem Fall zu. | ||||||||
| gemeldet haben. | 5.4 Schlägt die von uns gewählte Nachbesserung oder | ||||||||
| 3.2 Der Beginn einer vertraglich vereinbarten Lieferfrist | Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer nach seiner | ||||||||
| setzt voraus, dass alle vom Käufer zu übergebenden | Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages, die | ||||||||
| und zur Durchführung des Vertrages erforderlichen | Herabsetzung der Vergütung verlangen, oder dass ihm | ||||||||
| Unterlagen, Informationen, Materialien sowie alle | anstelle der mangelhaften Ware eine mangelfreier | ||||||||
| erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse uns | geliefert wird. Letzteres gilt nicht in den Fällen, in denen | ||||||||
| rechtzeitig und mit dem erforderlichen Inhalt bzw. in der | ein individuell bestimmter Gegenstand gekauft wurde. | ||||||||
| vereinbarten Beschaffenheit übergeben werden. | |||||||||
| 3.3 Der Lauf der vereinbarten Lieferfrist wird durch | |||||||||
| Umstände gehemmt, welche unsere Leistung | |||||||||
| verzögern, sofern diese Umstände nicht von uns zu | |||||||||
| vertreten sind. Dies gilt insbesondere für alle Fälle | |||||||||
| höherer Gewalt. | |||||||||
 
            
         
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