Liefer- und Zahlungsbedingungen

   

 

Stand 02/2009

     

 

1. Geltungsbereich

   

 

Die nachstehend aufgeführten Liefer- und

3.4 Kommen wir mit einer Lieferung in Verzug, so hat

 

Zahlungsbedingungen gelten für alle ab dem 27.

der Käufer uns eine angemessene Nachlieferungsfrist

 

Februar 2009 abgeschlossenen Verträge.

zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist und

 

Entgegenstehende oder hiervon abweichende

vorangegangener Ablehnungsandrohung kann der

 

Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht

Käufer vom Vertrag zurücktreten.

 

Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich

   

Schadenersatzansprüche stehen dem Käufer bei

 

widersprechen. Mit der Bestellung oder Annahme der

   

Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nur im

 

Ware erkennt der Käufer diese Liefer- und

   

Rahmen von Punkt 6 zu.

 

Zahlungsbedingungen an.

         

 

     

4. Gefahrenübergang

 

2. Allgemein

 

Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung

 

2.1 Vertragsangebote sind in alle Teilen unverbindlich,

von Liefergegenständen geht in dem Zeitpunkt auf den

 

sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich ein verbindliches

Käufer über, in dem wir die Ware dem Spediteur oder

 

Angebot abgegeben wird.

dem Frachtführer übergeben haben oder in dem wir

 

2.2 Alle Erklärungen und Vereinbarungen bedürfen zu

den Käufer über die Versandbereitschaft informiert

 

ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

haben. Das gilt auch, wenn wir die Kosten der

 

2.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und

Versendung an den Bestimmungsort übernommen

 

Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam

haben.

   

 

sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der

     

 

übrigen Bestimmungen nicht.

5. Untersuchungspflicht, Mängelrüge, Gewährleistung

 

2.4 Änderungen der technischen Ausführung der

5.1 Der Käufer hat die Ware bei Entgegennahme auf

 

bestellten Waren sind zulässig, soweit nicht hierdurch

erkennbare äußere Beschädigung zu überprüfen. Wird

 

eine wesentliche Funktionsänderung eintritt oder der

ein solcher Umstand festgestellt, hat der Käufer uns

 

Käufer nachweist, dass die Änderung für ihn

unverzüglich zu unterrichten. Im Falle der Versendung

 

unzumutbar ist.

 

ist bei dem Beförderer eine Tatbestandsaufnahme zu

 

2.5 An Abbildungen, Zeichnungen und sonstige

veranlassen, die uns unverzüglich zu übersenden ist.

 

Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und

5.2 Mängel der gelieferten Ware hat der Käufer uns

 

Urheberrechte vor; sie sind vom Käufer vertraulich zu

schriftlich mitzuteilen. Bei offensichtlichen Mängeln

 

behandeln und dürfen Dritter nicht zugänglich gemacht

muss die vorgenannte Mitteilung innerhalb von 8 Tagen

 

werden.

 

nach der Ablieferung bzw. Entgegennahme der Ware

 

     

uns zugehen, andernfalls ist eine Gewährleistung für

 

3. Lieferung

 

den offensichtlichen Mangel ausgeschlossen.

 

3.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart

5.3 Für Mängel der gelieferten Ware leisten wir im

 

wird, haben wir im Falle der vereinbarten Versendung

Rahmen der gesetzlichen Fristen Gewähr durch

 

das seinerseits zur Erfüllung des Vertrages

Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ein Recht zur

 

erforderliche getan, wenn wir die Ware rechtzeitig zum

Selbstbeseitigung des Mangels und auf Ersatz des

 

Versand gebracht, bzw. im Falle vereinbarter Abholung

dadurch bedingten Kostenaufwandes steht dem Käufer

 

durch den Käufer, diesem die Ware als Abholbereit

dagegen in keinem Fall zu.

 

gemeldet haben.

 

5.4 Schlägt die von uns gewählte Nachbesserung oder

 

3.2 Der Beginn einer vertraglich vereinbarten Lieferfrist

Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer nach seiner

 

setzt voraus, dass alle vom Käufer zu übergebenden

Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages, die

 

und zur Durchführung des Vertrages erforderlichen

Herabsetzung der Vergütung verlangen, oder dass ihm

 

Unterlagen, Informationen, Materialien sowie alle

anstelle der mangelhaften Ware eine mangelfreier

 

erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse uns

geliefert wird. Letzteres gilt nicht in den Fällen, in denen

 

rechtzeitig und mit dem erforderlichen Inhalt bzw. in der

ein individuell bestimmter Gegenstand gekauft wurde.

 

vereinbarten Beschaffenheit übergeben werden.

     

 

3.3 Der Lauf der vereinbarten Lieferfrist wird durch

     

 

Umstände gehemmt, welche unsere Leistung

     

 

verzögern, sofern diese Umstände nicht von uns zu

     

 

vertreten sind. Dies gilt insbesondere für alle Fälle

     

 

höherer Gewalt.

       

 

Liefer- und Zahlungsbedingungen

   

 

Stand 02/2009

     

 

1. Geltungsbereich

   

 

Die nachstehend aufgeführten Liefer- und

3.4 Kommen wir mit einer Lieferung in Verzug, so hat

Zahlungsbedingungen gelten für alle ab dem 27.

der Käufer uns eine angemessene Nachlieferungsfrist

Februar 2009 abgeschlossenen Verträge.

zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist und

Entgegenstehende oder hiervon abweichende

vorangegangener Ablehnungsandrohung kann der

Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht

Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich

   

Schadenersatzansprüche stehen dem Käufer bei

widersprechen. Mit der Bestellung oder Annahme der

   

Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nur im

Ware erkennt der Käufer diese Liefer- und

   

Rahmen von Punkt 6 zu.

Zahlungsbedingungen an.

         
     

4. Gefahrenübergang

2. Allgemein

 

Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung

2.1 Vertragsangebote sind in alle Teilen unverbindlich,

von Liefergegenständen geht in dem Zeitpunkt auf den

sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich ein verbindliches

Käufer über, in dem wir die Ware dem Spediteur oder

Angebot abgegeben wird.

dem Frachtführer übergeben haben oder in dem wir

2.2 Alle Erklärungen und Vereinbarungen bedürfen zu

den Käufer über die Versandbereitschaft informiert

ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

haben. Das gilt auch, wenn wir die Kosten der

2.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und

Versendung an den Bestimmungsort übernommen

Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam

haben.

   

sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der

     

übrigen Bestimmungen nicht.

5. Untersuchungspflicht, Mängelrüge, Gewährleistung

2.4 Änderungen der technischen Ausführung der

5.1 Der Käufer hat die Ware bei Entgegennahme auf

bestellten Waren sind zulässig, soweit nicht hierdurch

erkennbare äußere Beschädigung zu überprüfen. Wird

eine wesentliche Funktionsänderung eintritt oder der

ein solcher Umstand festgestellt, hat der Käufer uns

Käufer nachweist, dass die Änderung für ihn

unverzüglich zu unterrichten. Im Falle der Versendung

unzumutbar ist.

 

ist bei dem Beförderer eine Tatbestandsaufnahme zu

2.5 An Abbildungen, Zeichnungen und sonstige

veranlassen, die uns unverzüglich zu übersenden ist.

Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und

5.2 Mängel der gelieferten Ware hat der Käufer uns

Urheberrechte vor; sie sind vom Käufer vertraulich zu

schriftlich mitzuteilen. Bei offensichtlichen Mängeln

behandeln und dürfen Dritter nicht zugänglich gemacht

muss die vorgenannte Mitteilung innerhalb von 8 Tagen

werden.

 

nach der Ablieferung bzw. Entgegennahme der Ware

     

uns zugehen, andernfalls ist eine Gewährleistung für

3. Lieferung

 

den offensichtlichen Mangel ausgeschlossen.

3.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart

5.3 Für Mängel der gelieferten Ware leisten wir im

wird, haben wir im Falle der vereinbarten Versendung

Rahmen der gesetzlichen Fristen Gewähr durch

das seinerseits zur Erfüllung des Vertrages

Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ein Recht zur

erforderliche getan, wenn wir die Ware rechtzeitig zum

Selbstbeseitigung des Mangels und auf Ersatz des

Versand gebracht, bzw. im Falle vereinbarter Abholung

dadurch bedingten Kostenaufwandes steht dem Käufer

durch den Käufer, diesem die Ware als Abholbereit

dagegen in keinem Fall zu.

gemeldet haben.

 

5.4 Schlägt die von uns gewählte Nachbesserung oder

3.2 Der Beginn einer vertraglich vereinbarten Lieferfrist

Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer nach seiner

setzt voraus, dass alle vom Käufer zu übergebenden

Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages, die

und zur Durchführung des Vertrages erforderlichen

Herabsetzung der Vergütung verlangen, oder dass ihm

Unterlagen, Informationen, Materialien sowie alle

anstelle der mangelhaften Ware eine mangelfreier

erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse uns

geliefert wird. Letzteres gilt nicht in den Fällen, in denen

rechtzeitig und mit dem erforderlichen Inhalt bzw. in der

ein individuell bestimmter Gegenstand gekauft wurde.

vereinbarten Beschaffenheit übergeben werden.

     

3.3 Der Lauf der vereinbarten Lieferfrist wird durch

     

Umstände gehemmt, welche unsere Leistung

     

verzögern, sofern diese Umstände nicht von uns zu

     

vertreten sind. Dies gilt insbesondere für alle Fälle

     

höherer Gewalt.