Liefer- und Zahlungsbedingungen |
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Stand 02/2009 |
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1. Geltungsbereich |
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Die nachstehend aufgeführten Liefer- und |
3.4 Kommen wir mit einer Lieferung in Verzug, so hat |
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Zahlungsbedingungen gelten für alle ab dem 27. |
der Käufer uns eine angemessene Nachlieferungsfrist |
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Februar 2009 abgeschlossenen Verträge. |
zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist und |
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Entgegenstehende oder hiervon abweichende |
vorangegangener Ablehnungsandrohung kann der |
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Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht |
Käufer vom Vertrag zurücktreten. |
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Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich |
Schadenersatzansprüche stehen dem Käufer bei |
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widersprechen. Mit der Bestellung oder Annahme der |
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nur im |
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Ware erkennt der Käufer diese Liefer- und |
Rahmen von Punkt 6 zu. |
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Zahlungsbedingungen an. |
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4. Gefahrenübergang |
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2. Allgemein |
Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung |
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2.1 Vertragsangebote sind in alle Teilen unverbindlich, |
von Liefergegenständen geht in dem Zeitpunkt auf den |
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sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich ein verbindliches |
Käufer über, in dem wir die Ware dem Spediteur oder |
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Angebot abgegeben wird. |
dem Frachtführer übergeben haben oder in dem wir |
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2.2 Alle Erklärungen und Vereinbarungen bedürfen zu |
den Käufer über die Versandbereitschaft informiert |
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ihrer Wirksamkeit der Schriftform. |
haben. Das gilt auch, wenn wir die Kosten der |
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2.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und |
Versendung an den Bestimmungsort übernommen |
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Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam |
haben. |
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sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der |
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übrigen Bestimmungen nicht. |
5. Untersuchungspflicht, Mängelrüge, Gewährleistung |
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2.4 Änderungen der technischen Ausführung der |
5.1 Der Käufer hat die Ware bei Entgegennahme auf |
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bestellten Waren sind zulässig, soweit nicht hierdurch |
erkennbare äußere Beschädigung zu überprüfen. Wird |
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eine wesentliche Funktionsänderung eintritt oder der |
ein solcher Umstand festgestellt, hat der Käufer uns |
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Käufer nachweist, dass die Änderung für ihn |
unverzüglich zu unterrichten. Im Falle der Versendung |
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unzumutbar ist. |
ist bei dem Beförderer eine Tatbestandsaufnahme zu |
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2.5 An Abbildungen, Zeichnungen und sonstige |
veranlassen, die uns unverzüglich zu übersenden ist. |
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Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und |
5.2 Mängel der gelieferten Ware hat der Käufer uns |
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Urheberrechte vor; sie sind vom Käufer vertraulich zu |
schriftlich mitzuteilen. Bei offensichtlichen Mängeln |
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behandeln und dürfen Dritter nicht zugänglich gemacht |
muss die vorgenannte Mitteilung innerhalb von 8 Tagen |
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werden. |
nach der Ablieferung bzw. Entgegennahme der Ware |
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uns zugehen, andernfalls ist eine Gewährleistung für |
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3. Lieferung |
den offensichtlichen Mangel ausgeschlossen. |
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3.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart |
5.3 Für Mängel der gelieferten Ware leisten wir im |
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wird, haben wir im Falle der vereinbarten Versendung |
Rahmen der gesetzlichen Fristen Gewähr durch |
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das seinerseits zur Erfüllung des Vertrages |
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ein Recht zur |
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erforderliche getan, wenn wir die Ware rechtzeitig zum |
Selbstbeseitigung des Mangels und auf Ersatz des |
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Versand gebracht, bzw. im Falle vereinbarter Abholung |
dadurch bedingten Kostenaufwandes steht dem Käufer |
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durch den Käufer, diesem die Ware als Abholbereit |
dagegen in keinem Fall zu. |
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gemeldet haben. |
5.4 Schlägt die von uns gewählte Nachbesserung oder |
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3.2 Der Beginn einer vertraglich vereinbarten Lieferfrist |
Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer nach seiner |
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setzt voraus, dass alle vom Käufer zu übergebenden |
Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages, die |
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und zur Durchführung des Vertrages erforderlichen |
Herabsetzung der Vergütung verlangen, oder dass ihm |
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Unterlagen, Informationen, Materialien sowie alle |
anstelle der mangelhaften Ware eine mangelfreier |
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erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse uns |
geliefert wird. Letzteres gilt nicht in den Fällen, in denen |
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rechtzeitig und mit dem erforderlichen Inhalt bzw. in der |
ein individuell bestimmter Gegenstand gekauft wurde. |
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vereinbarten Beschaffenheit übergeben werden. |
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3.3 Der Lauf der vereinbarten Lieferfrist wird durch |
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Umstände gehemmt, welche unsere Leistung |
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verzögern, sofern diese Umstände nicht von uns zu |
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vertreten sind. Dies gilt insbesondere für alle Fälle |
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höherer Gewalt. |
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Liefer- und Zahlungsbedingungen |
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Stand 02/2009 |
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1. Geltungsbereich |
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Die nachstehend aufgeführten Liefer- und |
3.4 Kommen wir mit einer Lieferung in Verzug, so hat |
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Zahlungsbedingungen gelten für alle ab dem 27. |
der Käufer uns eine angemessene Nachlieferungsfrist |
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Februar 2009 abgeschlossenen Verträge. |
zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist und |
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Entgegenstehende oder hiervon abweichende |
vorangegangener Ablehnungsandrohung kann der |
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Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht |
Käufer vom Vertrag zurücktreten. |
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Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich |
Schadenersatzansprüche stehen dem Käufer bei |
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widersprechen. Mit der Bestellung oder Annahme der |
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nur im |
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Ware erkennt der Käufer diese Liefer- und |
Rahmen von Punkt 6 zu. |
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Zahlungsbedingungen an. |
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4. Gefahrenübergang |
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2. Allgemein |
Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung |
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2.1 Vertragsangebote sind in alle Teilen unverbindlich, |
von Liefergegenständen geht in dem Zeitpunkt auf den |
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sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich ein verbindliches |
Käufer über, in dem wir die Ware dem Spediteur oder |
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Angebot abgegeben wird. |
dem Frachtführer übergeben haben oder in dem wir |
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2.2 Alle Erklärungen und Vereinbarungen bedürfen zu |
den Käufer über die Versandbereitschaft informiert |
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ihrer Wirksamkeit der Schriftform. |
haben. Das gilt auch, wenn wir die Kosten der |
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2.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und |
Versendung an den Bestimmungsort übernommen |
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Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam |
haben. |
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sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der |
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übrigen Bestimmungen nicht. |
5. Untersuchungspflicht, Mängelrüge, Gewährleistung |
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2.4 Änderungen der technischen Ausführung der |
5.1 Der Käufer hat die Ware bei Entgegennahme auf |
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bestellten Waren sind zulässig, soweit nicht hierdurch |
erkennbare äußere Beschädigung zu überprüfen. Wird |
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eine wesentliche Funktionsänderung eintritt oder der |
ein solcher Umstand festgestellt, hat der Käufer uns |
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Käufer nachweist, dass die Änderung für ihn |
unverzüglich zu unterrichten. Im Falle der Versendung |
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unzumutbar ist. |
ist bei dem Beförderer eine Tatbestandsaufnahme zu |
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2.5 An Abbildungen, Zeichnungen und sonstige |
veranlassen, die uns unverzüglich zu übersenden ist. |
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Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und |
5.2 Mängel der gelieferten Ware hat der Käufer uns |
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Urheberrechte vor; sie sind vom Käufer vertraulich zu |
schriftlich mitzuteilen. Bei offensichtlichen Mängeln |
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behandeln und dürfen Dritter nicht zugänglich gemacht |
muss die vorgenannte Mitteilung innerhalb von 8 Tagen |
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werden. |
nach der Ablieferung bzw. Entgegennahme der Ware |
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uns zugehen, andernfalls ist eine Gewährleistung für |
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3. Lieferung |
den offensichtlichen Mangel ausgeschlossen. |
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3.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart |
5.3 Für Mängel der gelieferten Ware leisten wir im |
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wird, haben wir im Falle der vereinbarten Versendung |
Rahmen der gesetzlichen Fristen Gewähr durch |
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das seinerseits zur Erfüllung des Vertrages |
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ein Recht zur |
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erforderliche getan, wenn wir die Ware rechtzeitig zum |
Selbstbeseitigung des Mangels und auf Ersatz des |
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Versand gebracht, bzw. im Falle vereinbarter Abholung |
dadurch bedingten Kostenaufwandes steht dem Käufer |
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durch den Käufer, diesem die Ware als Abholbereit |
dagegen in keinem Fall zu. |
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gemeldet haben. |
5.4 Schlägt die von uns gewählte Nachbesserung oder |
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3.2 Der Beginn einer vertraglich vereinbarten Lieferfrist |
Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer nach seiner |
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setzt voraus, dass alle vom Käufer zu übergebenden |
Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages, die |
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und zur Durchführung des Vertrages erforderlichen |
Herabsetzung der Vergütung verlangen, oder dass ihm |
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Unterlagen, Informationen, Materialien sowie alle |
anstelle der mangelhaften Ware eine mangelfreier |
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erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse uns |
geliefert wird. Letzteres gilt nicht in den Fällen, in denen |
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rechtzeitig und mit dem erforderlichen Inhalt bzw. in der |
ein individuell bestimmter Gegenstand gekauft wurde. |
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vereinbarten Beschaffenheit übergeben werden. |
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3.3 Der Lauf der vereinbarten Lieferfrist wird durch |
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Umstände gehemmt, welche unsere Leistung |
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verzögern, sofern diese Umstände nicht von uns zu |
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vertreten sind. Dies gilt insbesondere für alle Fälle |
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höherer Gewalt. |
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